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Betriebliche Rentenberatung - nie davon gehört?

12. Oktober 2021

Menschen, die an einer langwierigen oder chronischen Krankheit leiden, haben es in der Arbeitswelt besonders schwer. In Deutschland scheiden pro Jahr mehrere Hunderttausend Beschäftigte aus gesundheitlichen Gründen für lange Zeit oder für immer aus dem Job aus. Wenn Sie länger krank waren, brauchen Sie Unterstützung bei der Rückkehr in das Arbeitsleben.
In all diesen Fällen kann das betriebliche Eingliederungsmanagement ein Instrument sein, um Arbeitnehmern mit längeren Arbeitsunfähigkeitszeiten eine möglichst frühzeitige Rückkehr in ihren Betrieb zu ermöglichen oder aber das moderierte Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess insgesamt zu ermöglichen.

Gleich in welcher Form und mit welcher individuellen Zielsetzung sind viele Fragen zu klären, um nicht mit arbeits-, sozial- oder rentenrechtlichen Vorschriften in Konflikt zu geraten. Menschen, die wegen chronischer Beschwerden immer wieder der Arbeit fernbleiben müssen, fällt es aber oft schwer, mit ihrem Arbeitgeber über diese Fragen zu sprechen. Deswegen haben wir im betrieblichen Eingliederungsmanagement zwei Grundsätze verankert:  Freiwilligkeit und Vertrauen

Sie brauchen nur teilzunehmen, wenn Sie es wollen und Sie müssen nur das offenbaren, was Sie für notwendig halten. Das Eingliederungsmanagement ermöglicht es Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die Leistungsfähigkeit richtig einzuschätzen und die Arbeitsbedingungen daran anzupassen. Außerdem erhält der/die Arbeitnehmer/in einen Überblick über die vielfältigen Reha-Leistungen und sofern erforderlich, auch über die verschiedenen Ruhestandsregelungen, die ihm/ihr zustehen könnten. Denn das betriebliche Eingliederungsmanagement dienst dazu, Schritt für Schritt ins Arbeitsleben zurückzukehren bzw. mit Planung in den Ruhestand treten zu können.

Wir freuen uns daher, mit Herrn Andreas Hiller einen ausgewiesenen Experten in allen Fragen zum Präventions- und Eingliederungsmanagement an unserer Seite zu wissen und dessen Dienstleistungen unseren Mitgliedern und deren Arbeitnehmern anbieten zu können. Und das allenMitgtliedern zu besonders günstigen Preisen.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit bei einem gesetzlichen Unfallversicherer und als gerichtlich zugelassener Rentenberater kann er Ihnen in allen Fragen zum Sozial- und Rentenrecht u.a. mit folgenden Dienstleistungen zur Seite stehen:

• Beratung der Beteiligten unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten
• Zielorientierte und zügige Bearbeitung der BEM-Fälle
• Klärung der ggf. erforderlichen Maßnahmen für eine Wiedereingliederung
• Unterstützung bei der Beantragung von Hilfsmitteln oder finanziellen Leistungen
• Falldokumentation unter Berücksichtigung des Datenschutzes
• Sozialrechtsberatung
• Rentenberatung

Interesse?  Dann rufen Sie ihn an:

Andreas Hiller
REHA advise
Eichenweg 5
75203 Königsbach-Stein
Telefon: (0 72 32) 31 94 189 / Mobil (0 176) 23 158 198
info@reha-advise.de / www.REHA-advise.de

 

Bildquelle: pixabay

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