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Gebrauchtwagen: Bundesgerichtshof kippt Werkstatt-Klausel

01. Oktober 2013

Der Bundesgerichtshof greift mit seinem aktuellen Urteil in die Haftungsbeschränkung bei der Gebrauchtwagen-Garantie ein. Eine wichtige Klausel erklären die Richter für nichtig. Für Handwerksunternehmer aus den Kfz-Gewerken bietet das Urteil zudem neue Marktchancen.

Der Bundesgerichtshof hebt die Werkstatt-Klausel bei Gebrauchtwagen-Garantien auf. Die Garantie für den Gebrauchten darf nicht davon abhängig gemacht werden, ob das Fahrzeug in der Vertragswerkstatt gewartet wird. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt die übliche Klausel in den Garantieverträgen der Autohändler für nichtig. Das Urteil kommt den Endverbrauchern entgegen, die für die Wartung ihres Fahrzeuges nun eine freie Werkstattwahl haben, ohne dabei den Garantieschutz zu verlieren.

In dem Fall der vor dem BGH landete, gab der Kläger an, dass er im November 2009 ein gebrauchtes Auto in einem Autohaus inklusive einer einjährigen Gebrauchtwagengarantie gekauft hatte. Im April 2010 ließ er sein Auto in einer freien Werkstatt warten. Wenige Monate später fuhr das Fahrzeug wegen eines Schadens an der Ölpumpe nicht mehr.

Der Garantiegeber, die CG-Car Garantie Versicherung, wollte nicht für den Schaden bezahlen, weil ihr Kunde eine freie Werkstatt nutzte, was die vertraglichen Garantiebestimmungen eigentlich ausschließen. Vor Gericht bekam der Versicherer in erster Instanz Recht. Das Urteil des Berufungsgerichts widersprach der ersten Instanz jedoch und gab dem Kläger Recht.

Der BGH bestätigte daraufhin diese Entscheidung: Für die Reparaturkosten von rund 3300 Euro muss die beklagte Versicherung jetzt aufkommen.

Das Urteil unterscheidet sich aber von der Regelung bei Neuwagen. Dort führt der Weg für die meisten Autobesitzer direkt in die Vertragswerkstatt.

Handwerksunternehmer, die eine Kfz-Werkstatt besitzen, müssen sich nach diesem Grundsatzurteil des BGH stärker dem Wettbewerb stellen. Der Gebrauchtwagenbesitzer kann seine Kfz-Werkstatt für die Wartung und Reparatur seines Fahrzeugs nun frei auswählen. Das bedeutet, dass er dort seinen Wagen reparieren lässt, wo ihm das beste Preis-Leistungsverhältnis angeboten wird. Der Kunde wird eine Werkstatt seines Vertrauens aufsuchen – bei der das Gefühl hat, dass sein Wagen in guten Händen ist.

Die vielen freien Kfz-Werkstätten haben nach diesem Urteil des BGH die Chance, ihr Kundenpotenzial zu erhöhen. Handwerksunternehmer in der Kfz-Branche sollten Ihre Angebote daher sehr kundenspezifisch erstellen und mit Serviceversprechen punkten, damit der nächste Reparatur- oder Wartungsauftrag des Kunden wieder bei ihnen auf dem Tisch landet.

Quelle: Handwerk Magazin online v. 01.10.2013

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