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Härtefallhilfen und Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns

14. April 2021

Die Landesregierung hat den Weg für Härtefallhilfen und die Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns geebnet. Damit wird eine wesentliche Förderlücke in der Überbrückungshilfe III aus Landesmitteln geschlossen. Die Härtefallhilfen bieten künftig auch individuelle Unterstützung für diejenigen, die bisher keinen Zugang zu den Programmen haben.
Der Ministerrat hat die Beteiligung an den Härtefallhilfen des Bundes und der Länder und die landesseitige Fortführung des fiktiven Unternehmerlohns beschlossen. Für die dritte Phase der Überbrückungshilfe wird das Land Baden-Württemberg diesen auf Antrag pauschal in Höhe von Euro 1.000,- pro Monat berücksichtigen und auszahlen.
Die Ergänzung des fiktiven Unternehmerlohns im Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III sowie die länderübergreifende Plattform für die Härtefallhilfen werden voraussichtlich im Mai 2021 zur Verfügung stehen.

Tipp: Bitte lassen Sie von Ihrem Steuerberater zu gegebener Zeit überprüfen, ob die Möglichkeit der in Inanspruchnahme des fiktiven Unternehmerlohns in Ihrem Falle greift.

 

Für mehr Informationen hierzu gehen Sie auf das online-Portal des Landes Baden-Württemberg: hier klicken

 

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