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KFZ SCHIEDSTELLE

Schiedsstellenverwaltung Kfz

Barbara Koch

Schiedsstellenverwaltung Kfz, Rundschreibenservice, Kursverwaltung, allg. Bürodienste, Prüfungswesen Konditoren

Telefon: 07231-313140
Telefax: 07231-314681
E-Mail: koch@kh-pforzheim.de

Aussergerichtliche Schlichtung

Schnelle Hilfe bei Streit mit der Kfz-Werkstatt

Viele Verbraucher kennen das: Nach dem Werkstattbesuch gibt es Überraschungen. Die Rechnung ist höher als erwartet oder es wurden Arbeiten ausgeführt, die nicht vereinbart waren. Hilft kein Gespräch, können Kfz-Schiedsstellen eingeschaltet werden.

Bundesweit sorgen rund 100 Kfz-Schiedsstellen dafür, dass Streitigkeiten zwischen Kunden und Fachwerkstätten außergerichtlich beigelegt werden. Im letzten Jahr sind über 10.500 Anträge bei den Schiedsstellen eingegangen. Schon seit 1970 gibt es das freiwillige Schiedsverfahren im Kfz-Gewerbe.

Die Kfz-Schiedsstellen helfen Kunden, ihre Rechte gegenüber Kfz-Betrieben sowohl bei Serviceleistungen als auch beim Gebrauchtwagenkauf durchzusetzen. Für die Kfz-Betriebe ist der Schiedsspruch bindend. Für Kunden steht auch nach einem Schiedsspruch der Klageweg noch offen.

Die Spannbreite der Beschwerden, mit denen sich Kunden an die Schiedsstellen richten, ist breit. Im Werkstattbereich bemängelten Kunden 2016 vor allem, dass nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen ausgestellt und unsachgemäße oder nicht beauftragte Arbeiten durchgeführt wurden.

An die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen gingen 2016 vor allem Beschwerden über technische Fahrzeugmängel, gefolgt von Unfallschäden. Fast keine Bedeutung hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.
Doch nicht für alle Beschwerden sind die Schiedsstellen zuständig. Ausgeschlossen von der Schlichtung sind Auseinandersetzungen über den Gebrauchtwagenpreis, den Verkauf von Neuwagen und von Fahrzeugen über 3,5 Tonnen. Keine Chance haben auch Streitigkeiten, die bereits bei Gericht anhängig sind.

Kfz-Betrieb muss Mitglied der Innung sein

Für die Inanspruchnahme der Schiedsstelle werden keine Kosten erhoben. Jedoch muss der Betrieb Mitglied einer Kfz-Innung sein – erkennbar unter anderem am blau-weißen Meisterschild und entsprechenden Hinweisen zur Kfz-Schiedsstelle in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit der Zugehörigkeit zur Innung ist die Teilnahme am Schiedsverfahren verpflichtend.

Eine Übersicht über alle Schiedsstellen hält der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe auf seiner Internetseite bereit. Ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle ist der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses. Die örtliche Nähe hat den Vorteil, dass sich bei Bedarf ein Vertreter der Schiedsstelle das Fahrzeug auch vor Ort ansehen kann.

Viele Anträge schon im Vorverfahren geklärt.

Haben Kunden Probleme mit ihrem Kfz-Betrieb sollten sie zunächst versuchen, diese im Gespräch mit dem Betrieb selber zu klären. Hilft das nicht, kann man einen Antrag bei der Schiedsstelle stellen. Damit eventuelle Ansprüche nicht verjähren sind für die Antragstellung Fristen einzuhalten:
bei Reparaturaufträgen nach Kenntnis des Streits,
in Garantiefällen spätestens acht Tage nach Ablauf der Garantiefrist,
in allen anderen Fällen spätestens nach 13 Monaten seit Übergabe des Fahrzeugs.
Sobald Kunden den Antrag bei der Schiedsstelle eingereicht haben, wird die Verjährung der Ansprüche für die Dauer des Verfahrens ausgesetzt.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe stellt auf seiner Webseite entsprechende Antragsformulare zur Verfügung. Es gibt jeweils Anträge für Streitigkeiten aus Serviceverträgen und aus Gebrauchtwagenkäufen.

Nach Antragseingang kümmert sich die Schiedskommission um den Streitfall. Dieser gehören Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) an. Geht es um Reparaturaufträge kommt ein Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation hinzu. Die Leitung übernimmt ein zum Richteramt befähigter Vorsitzender.

Die meisten Anträge kommen jedoch gar nicht vor die Kommission, sondern können schon im sogenannten Vorverfahren geklärt werden. Auf kurzem Wege wird zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb eine Einigung erzielt. Oft reicht ein Anruf der Schiedsstelle im Betrieb aus, um die Angelegenheit zu klären. 2016 wurden 88,6 Prozent aller Konflikte schon im Vorverfahren gelöst, nur 11,4 Prozent landeten vor der Schiedskommission.

Kommt es zum Schiedsverfahren, läuft dieses sehr zügig: Schon nach ein bis drei Monaten erhält der Kunde das Ergebnis. Fast die Hälfte aller Fälle endeten 2016 mit einem Vergleich. Vor Gericht dauert das Verfahren in der ersten Instanz in der Regel bis zu zwölf Monate.

Zuständigkeit der Allgemeinen Schlichtungsstelle Kehl

Außer an die branchenspezifischen Kfz-Schiedsstellen können sich Kunden in Streitfragen bei Reparaturen oder beim Gebrauchtwagenkauf auch an die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle in Kehl wenden. Dorthin sollten sie sich insbesondere dann wenden, wenn der Kfz-Betrieb keiner Innung angeschlossen ist. Die Kehler Schlichtungsstelle ist darüber hinaus beispielsweise auch zuständig für Streitigkeiten zu Kfz-Ersatzteilen und Zubehör sowie beim Neuwagenkauf. Auch die Kehler Schlichtungsstelle stellt ein Online-Formular für die Antragstellung bereit.

Seit dem 1. Februar 2017 sind Kfz-Betriebe zudem verpflichtet, in den AGB und auf ihrer Internetseite darüber zu informieren, ob sie neben den Verfahren vor Kfz-Schiedsstellen auch an außergerichtlichen Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz teilnehmen.

Tipp: Ärger vorbeugen

Schlichtung ist gut – Probleme mit der Kfz-Werkstatt von vornherein vermeiden, ist noch besser. Um Streitigkeiten auszuschließen, sollten sich Kunden vor einer Reparatur immer einen Kostenvoranschlag geben lassen. So können sie die Arbeitsleistung, verbaute Teile und ähnliches nach der Reparatur überprüfen. Auch sollte vereinbart werden, dass die Werkstatt den Kunden unverzüglich informiert, sobald mit einer erheblichen Überschreitung des kalkulierten Reparaturpreises zu rechnen ist. Oder der Kunde kann ein Preislimit setzen, das nicht überschritten werden darf, ohne dass er zugestimmt hat.

Quelle:
www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/04/2017-04-27-kfz-schiedsstellen.html

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch unter 07231-313140 oder per eMail an info@audole.de zur Verfügung.

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