AKTUELLES AUS DER INNUNG

Elektronische Übermittlung an die gesetzliche Rentenversicherung
Betriebe müssen gem. § 28p Abs. 6a SGB IV ab dem 01.01.2023 ihre Entgeltabrechnungsdaten elektronisch an die gesetzliche Rentenversicherung übermitteln. Eine Ausnahme kann auf Antrag bis zum 31.12.2026 gewährt werden. Es besteht die Möglichkeit, mittels formlosen Antrags an die gesetzliche Rentenversicherung unter Angabe der Betriebsnummer

Achtung bei Werkvertrag als Fernabsatzvertrag
Bekanntlich greift das 14-tägige Widerrufsrecht, wenn ein Werkvertrag vor Ort beim Kunden als Verbraucher geschlossen wird. Problematisch wird es auch, wenn ein Betrieb Angebote lediglich auf Grundlage eines Leistungsverzeichnisses abgibt oder Arbeiten nur telefonisch vereinbart werden, sodass sich Betrieb und Kunde weder bei der Vertragsanbahnung
Soforthilfe: Rückforderungsbescheide werden versendet
Seit dem 2. August versendet die L-Bank die Rückforderungsbescheide für die Corona-Soforthilfe. Dieses Unterstützungsprogramm stand Betrieben mit Liquiditätsengpässen im ersten Lockdown von Ende März bis Mai 2020 offen. Alle Betriebe, die im Rückmeldeverfahren Ende 2021 / Anfang 2022 angegeben hatten, dass sie im Frühjahr 2020

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Entbürokratisierung oder Bürokratiemonster? Machen Sie sich Ihr eigenes Bild. Im Video <<<hier klicken>>> sowie in einer sehr hilfreichen FAQ-Liste IKK classic – Infos Angebote und FAQ zur eAU finden Sie auf Wunsch des Baden-Württembergischen Handwerkstag (BWHT) hin erstellte Informationen der IKK zum Umgang mit der

Ukrainische Mitarbeiter_innen: Was Arbeitgeber wissen sollten
Täglich kommen Ukraine-Flüchtlinge nach Deutschland. Schutzsuchende sollen vor allem unbürokratisch und schnell Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Auch viele Unternehmen interessieren sich dafür, Geflüchtete aus der Ukraine einzustellen. Was Unternehmer jetzt wissen müssen. <<<hier klicken>>> Gelten bei der Einstellung von ukrainischen Geflüchteten lohnsteuerliche Besonderheiten? Nein! Wichtig

Millionen Babyboomer gehen bald in Rente
In den nächsten 15 Jahren gehen 12,9 Millionen Erwerbstätige in Rente. Das entspricht 30 Prozent der 2021 auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Personen. Für die Wirtschaft dürfte sich der Arbeitskräftemangel damit noch einmal verschärfen. Im besonderen Maße gilt dies natürlich auch fürs Handwerk. <<<hier