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AKTUELLES AUS DER INNUNG

Aktuelle Corona-Informationen: Genesenenstatus, Impfregeln und Hilfsmaßnahmen

Im Zuge der Corona-Pandemie informieren wir über aktuelle Entwicklungen wie folgt: 1) Änderungen mit betrieblichen Auswirkungen auf Entschädigungszahlungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie die 3G-Zugangsregelung zur Arbeitsstätte Durch kurzfristig eingeführte Neuvorgaben des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und des RKI gibt es seit dem 15. Januar 2022 neue

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Too Good To Go: Fertige Mahlzeiten retten statt neue bestellen

In Bäckereien, Metzgereien, Cafés und Restaurants bleiben jeden Tag viele fertige Mahlzeiten, Backwaren und Lebensmittel übrig, die man nur am Tag der Herstellung frisch verzehren kann. Vieles landet am Ende im Müll. Alternative: Die überproduzierten Lebensmittel zum reduzierten Preis verkaufen. Das geht auch mit der

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Corona: Neue Regelungen ab 12.01.2022

Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung des Landes erneut geändert, und zwar zum 12.01.2022. Die konsolidierte Fassung der CoronaVO, gültig ab 12.01.2022, finden Sie unten stehen zum anklicken; ebenso die Kurzübersicht der ab dem 12.02.2022 geltenden Maßnahmen.   Hier eine kurze Zusammenfassung der maßgeblichen Änderungen: Die

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IKK Online-Seminare 1. Halbjahr 2022

Auch in 2022 bietet die IKKclassic wieder sehr interessente Schulungen für Inhaber:innen, Mitarbeiter:innen oder Auszubildende an. Aktuell alles in digitaler Form. Werfen Sie mal einen blick in das beiliegen Seminarprogramm des 1. Halbjahres 2022 – da ist bestimmt auch was für Sie mit dabei. Ihre

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Insolvenzen in Deutschland, Jahr 2021

Das Insolvenzgeschehen des Jahres 2021 ist weiterhin durch Sondereffekte verzerrt. Die Zahl der Gesamtinsolvenzen ist in diesem Jahr sprunghaft um fast 60 Prozent angestiegen. Markant sind dabei vor allem die gegenläufigen Entwicklungen bei Unternehmens- und Privatinsolvenzen. << zum ganzen Artikel geht es hier >>  

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Corona: Neue Regelungen am 20.12.2021

Mit Beschluss vom 17.12.2021 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert. Die Änderungen treten am Montag, 20. Dezember 2021 in Kraft. Wesentliche Änderungen mit direkten Folgen fürs Handwerk sind dieses Mal nicht enthalten. Einige Klarstellungen sind erfolgt und in Behörden gilt künftig 3G. Dennoch hier

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