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AKTUELLES AUS DER INNUNG

Corona: Änderung bei Maskenpflicht kurzfristig ab 25.01.2021

Die am 19. Januar von Bund und Länder gefassten Grundsatzbeschlüsse sehen eine Verlängerung der Corona-Maßnahmen vor. Das zentrale Ziel bleibt es, die persönlichen Kontakte und damit die Ansteckungsgefahr durch das mittlerweile mutierte Corona-Virus zu reduzieren. Mit Beschluss vom 23. Januar 2021 hat auch die Landesregierung

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Bewahrt unsere Betriebe vor dem Untergang – lesenswert!

Vor einigen Tagen meldete der Direktor des Instituts für Weltwirtschaft Kiel, Gabriel Felbermayr, Zweifel an der Eignung der Corona-Schutzmaßnahmen an – und formulierte zugespitzt: „Wir können unsere Altenheime nicht schützen, aber wir schließen Frisörsalons“. In der Tat mehren sich auch bei den Handwerksorganisationen besorgte Anfragen

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Corona: Neuste Entwicklung Lockdown und finanzielle Hilfen

Angesichts der weiterhin zu hohen Zahl an Neuinfektionen haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und das Bundeskabinett am 13. Dezember 2020 zu weiteren Schritten entschlossen, um persönliche Kontakte zu reduzieren. Die Maßnahmen wurden am 5. Januar 2021 durch die Ministerpräsidentenkonferenz in Absprache mit der Bundesregierung

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Wie Sie die Rückkehr zu 19 Prozent gut meistern

Die Mehrwertsteuerreform war prinzipiell eine gute Idee. Zum einen sollte die Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen von Privatkunden wegen der günstigeren Preise gesteigert werden. Zum anderen können durch die Corona-Krise finanziell belastete Unternehmer ihre Gewinnspanne erhöhen, sofern sie die geringere Mehrwertsteuer nicht an die Kunden

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Maskenpflicht bei gemeinsamen Dienstfahrten

Umstritten war in einigen Bundesländern, ob bei gemeinsamen Dienstfahrten im Auto der Kraftfahrzeugführer eine Maske tragen sollte und welche Art von Masken die Beifahrer tragen mussten. Das Bundesarbeitsministerium hat klargestellt, dass bei Nichteinhaltung der Abstandsregeln alle Fahrzeuginsassen Mund-Nase-Schutz (z.B. Alltagsmaske) tragen müssen. Nach Absprache mit

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Anhebung des Mindestlohns

Gesetzlicher Mindestlohn steigt zum 01.01.2021

Zu Jahresbeginn 2021 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 9,50 Euro brutto pro Stunde angehoben. Er erhöht sich schrittweise zum 01. Juli 2021 auf brutto 9,60 Euro pro Stunde, zum 01. Januar 2022 auf brutto 9,82 Euro pro Stunde und zum 01. Juli 2022 auf brutto

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