AKTUELLES AUS DER INNUNG

Auszubildende und Kurzarbeit
Aufgrund der Corona-Krise nehmen viele Handwerksbetriebe Kurzarbeitergeld in Anspruch. Doch was gilt für Auszubildende? Diese sind zwar grundsätzlich nicht ausgeschlossen, werden aber anders behandelt als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Details dazu gibt es beim Zentralverband des Deutschen Handwerks. Hier erfahren Sie mehr zum Thema

Erleichterung bei CORONA-SOFORTHILFE Baden-Württemberg
„Die Corona-Soforthilfe des Landes wird ohne Prüfung des privaten Vermögens ausbezahlt. Stattdessen müssen Antragssteller nur nachweisen, dass die laufenden betrieblichen Einnahmen nicht ausreichen, um die laufenden betrieblichen Kosten des Unternehmens zu finanzieren“, stellt Wirtschaft- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hofmeister-Kraut am 29. März klar. Mehr

Richtlinien für Kassenarbeitsplätze durch das Wirtschaftsministerium
Anlässlich der Corona-Pandemie hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg eine Richtlinie für Kassenarbeitsplätze erstellt, an der sich die zuständigen Behörden und Arbeitgeber orientieren können. Die Richtlinie wurde auf Grundlage der Corona-Verordnung der Landesregierung zur Einhaltung von Hygienestandards erstellt und mit dem Ministerium

Infos zur Stundung von Sozialversicherungs-beiträgen
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) informiert: Der GKV-Spitzenverband hat in einem neuen Rundschreiben und in einem FAQKatalog nähere Informationen zum Antragsverfahren betreffend die Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen gegeben. Sollten Sie Ihre Frage hier nicht wiederfinden, sprechen Sie bitte Ihre Krankenkasse an – dort wird man

Fragen rund um Vergütung von Arbeitnehmern während der Corona-Krise
Der Baden-Württembergische Handwerkstag (BWHT) informiert über die häufigsten Fragen rund um Vergütung von Arbeitnehmern während der Corona-Krise 1. Fall: Quarantänemaßnahme des Gesundheitsamts –Mitarbeiter ist nicht krank, kann aber nicht von zuhause arbeiten (z.B. Produktionsmitarbeiter) Hier greift unseres Erachtens § 616 BGB bei individueller Maßnahme, soweit

Zulassungsstelle Pforzheim öffnet für Autohäuser ihre Pforten
Erfreuliche Nachricht für alle Autohäuser in Pforzheim, die seit einigen Tagen neu gelieferte und von ihnen bereits an den Hersteller bezahlte Kundenfahrzeuge auf dem Hof stehen haben, diese aber nicht mehr zulassen konnten und daher immer mehr in eine Existenz bedrohende Liquiditätskrise zu rutschen drohten.