Voriger
Nächster

Ausbildungszuschuss für Kleinbetriebe

08. Juni 2022

Das Förderprogramm „Ausbildungsbereitschaft stärken REACT-EU“ richtet sich an Unternehmen mit bis zu neun Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die zwischen August 2021 und August 2022 einen Ausbildungsvertrag in einem dualen Ausbildungsberuf abschließen. Wenn das Ausbildungsverhältnis vier Monate nach Ausbildungsbeginn ungekündigt ist und geplant ist, das Ausbildungsverhältnis regulär fortzusetzen, kann der Betrieb einen Antrag auf einen Zuschuss in Höhe von pauschal 3.500 Euro stellen.

Es gilt allerdings zu beachten, dass ein Verbot der Mehrfachförderung besteht – daher ist eine weitere Förderung zur Unterstützung der bezuschussten Ausbildungsvergütung aus Mitteln der Europäischen Union ausgeschlossen. Wenn bereits ein Zuschuss nach dem Förderprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ des Bundes für Auszubildende mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2021 gewährt wurde, beantragt ist bzw. beantragt werden soll, ist eine Förderung nach diesem Förderprogramm für die betreffenden Auszubildenden ausgeschlossen! Des Weiteren darf die bezuschusste Ausbildungsvergütung nicht durch sonstige Förderprogramme mit gleicher Zielrichtung aus staatlichen Mitteln gefördert werden.

Der Ausbildungsvertrag muss von einer Kammer oder sonstigen zuständigen Stelle in Baden-Württemberg im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse/der Lehrlingsrolle eingetragen sein. Über die Eintragung im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse ist ein Nachweis vorzulegen, beispielsweise die Kopie des Ausbildungsvertrags, auf dem die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses erfolgt ist.

Die Förderung wird finanziert aus Mitteln der Europäischen Union im Rahmen der Reaktion auf die Covid-19-Pandemie (REACT-EU). Umgesetzt wird das Förderprogramm innerhalb des Europäischen Sozialfonds (ESF) Baden-Württemberg.

Der Antrag sollte möglichst frühzeitig nach Ablauf der vier Monate gestellt werden. Er muss spätestens am 31. Dezember 2022 bei der L-Bank Karlsruhe eingegangen sein. Fragen zum Programm können an esf-wirtschaft@wm.bwl.de gesendet werden.

Weitere Informationen zum Programm und Fördervoraussetzungen erhalten Sie im Internet beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg: <<<hier klicken>>>

Ein Merkblatt und die Antragsunterlagen stehen auf der Website des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung: <<<hier klicken>>>

 

Bild: Pixabay

Logo

Der Mitgliederbereich befindet sich auf www.kh-pforzheim.de.

Benötigen Sie Hilfe? Kontaktieren Sie uns!