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Bürokratie in Perfektion - der Kaffee-Irrsinn

06. Dezember 2023

Ab dem 1. Januar 2024 wird die Ermäßigung der Mehrwertsteuer im Bereich der Gastronomie rückgängig gemacht und es muss wieder unterschieden werden. Dann gilt: Verzehr im Haus: 19 Prozent, Verzehr außer Haus: sieben Prozent. Davon betroffen sind dann auch Bäckereien und Konditoreien. Mit der Reduzierung der Mehrwertsteuer wollte die Bundesregierung den Gastronomiebereich während der Corona-Pandemie unterstützen. Was erschwerend hinzukommt: es gibt dann auch wieder Ausnahmen, besser gesagt, steuerrechtlich unterschiedliche Bewertungen. Und das macht gerade den Bäckereien und Cafés das Leben so schwer. Beispiel für den deutschen Steuerwahnisnn gefällig?

Am Beispiel Kaffee zum Mitnehmen lässt sich das sehr gut veranschaulichen. Der Kaffee selbst wird mit 19 Prozent besteuert, Milch nur mit sieben Prozent. Bei einem Kaffee mit einem Schuss Milch werden 19 Prozent fällig. Ist der Kaffee zu mindestens drei Vierteln mit Milch zubereitet, also beispielsweise ein Latte Macchiato, werden sieben Prozent fällig. Handelt es sich aber um pflanzliche Milch, also aus Hafer oder Soja, werden wiederum 19 Prozent fällig. Bei schokoladehaltigen Getränken verhält es sich ähnlich. Und das ist bei Weitem nicht das einzige Beispiel zum Wirrwarr bei der Mehrwertsteuer. Das alles ist mit erheblicher Bürokratie verbunden. Und davon gibt es in Deutschland genug!

Rund 470 Vorschläge gegen den Bürokratie-Irrsinn sind das Ergebnis einer Umfrag der Bundesregierung bei der Bevölkerung sowie den Betrieben und Verbänden. Mehr hierzu lesen Sie <<<hier klicken>>>

Quelle: Deutsche Handwerks Zeitung DHZ

Bild: privat

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