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AKTUELLES AUS DER INNUNG

Wer hat offen – wer muss schließen!

Die Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung konkretisieren nochmals auf 2 Seiten übersichtlich, welche Betriebe schließen müssen und welche nicht. Bei der nachfolgenden Auflistung ist berücksichtigt, dass Dienstleister, Handwerker und Werkstätten generell weiter ihrer Tätigkeit nachgehen können. Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung – wer hat offen, wer nicht?   Wichtig

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Ansprüche bei angeordneter Betriebsschließung

Ansprüche bei landesweiten Verfügungen zur Betriebsschließung sind eher unwahrscheinlich! Unternehmern, die von den angeordneten Betriebsschließungen durch die Bundesländer betroffen sind, stellt sich die Frage, ob sie einen (Entschädigungs-)Anspruch gegenüber dem Staat haben. 1. Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG ist nur Individualanspruch Ein in der derzeitigen

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Corona-Krise: Kammer schaltet weitere Rufnummer

Für die mehr als 19.000 Mitgliedsbetriebe im Bezirk der Handwerkskammer Karlsruhe in den Gebieten Baden-Baden, Rastatt, Bühl, Calw, Karlsruhe, Pforzheim und Enzkreis, stellen sich angesichts der aktuellen Corona Krise zahlreiche Fragen. Dabei geht es beispielsweise um die Themen Finanzierungshilfen, die Folgen der Rechtsverordnung der Landesregierung

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Steuerliche Erleichterungen

Für die Anträge wird auf der Website der Finanzämter in Baden-Württemberg ab Freitag ein vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung gestellt, um eine schnelle, unbürokratische und praktikable Handhabung für die betroffenen Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung zu gewährleisten. „Die Finanzverwaltung kann die Anträge ab sofort unbürokratisch bearbeiten“, so

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Neues Gesetz bringt wohl keine Entlastung für grenznahe Handwerker

Bescheinigung der Bundespolizei für Berufspendler

Nachdem zunächst Formulare des Landes Baden-Württemberg im Umlauf waren, stellt nun die Bundespolizei aufgrund der Grenzschließungen ein einheitliches Formular für den Grenzübertritt für Berufspendler zur Verfügung (Anlage). Das Formular der Bundespolizei verlangt keine Bestätigung der Gemeinde, wie aktuell noch das Formular aus Baden-Württemberg. Nach unserem

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Kurzarbeit im Handwerksbetrieb wegen des Coronavirus

Sinn und Zweck der Kurzarbeit – besser Kurzarbeit als Kündigung! Im Rahmen der Kurzarbeit kann der Arbeitgeber die Arbeitszeit für einen Teil der Beschäftigten oder aber für alle Beschäftigte verkürzen, wenn es im Betrieb in Folge des Coronavirus zu einem Arbeitsausfall kommt. Der Arbeitgeber zahlt

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